DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Bewertung

Vor der Auswahl von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzhandschuhe vorzunehmen, um festzustellen, ob sie

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    Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,

  2. 2.

    für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind,

  3. 3.

    den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügen,

  4. 4.

    dem Träger angepasst werden können.

Er hat dafür zu sorgen, dass je nach Erfordernis für jeden Versicherten eigene Schutzhandschuhe zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.