
Abschnitt 4.2
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Bewertung
Vor der Auswahl von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzhandschuhe vorzunehmen, um festzustellen, ob sie
- 1.
Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
- 2.
für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind,
- 3.
den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügen,
- 4.
dem Träger angepasst werden können.
Er hat dafür zu sorgen, dass je nach Erfordernis für jeden Versicherten eigene Schutzhandschuhe zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.