
Abschnitt 7.3
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 7.3 – 7.3 Reinigung
Schutzhandschuhe sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Durch Reinigung darf die Schutzwirkung nicht herabgesetzt werden. Gegebenenfalls sind die Schutzhandschuhe nachzurüsten.