DGUV Regel 112-192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)

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Anhang 1, Kennzeichnungsbeispiele
Anhang 1
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)

Anhangteil

Titel: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-192
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 1 – Kennzeichnungsbeispiele

1
Sichtscheiben

1.1
Sicherheitssichtscheiben ohne Filterwirkung mit höchstem Niveau mechanischer Schutzfunktion

1.2
Sichtscheiben mit Filterwirkung

1.2.1
Schweißerschutzfilter

1.2.1.1
Schweißerschutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion

1.2.1.2
Schweißerschutzfilter mit umschaltbarer Schutzstufe (nach DIN EN 379)

An die Stelle der Schutzstufennummer treten die Schutzstufennummern der Hell- und Dunkelstufe, getrennt durch einen Schrägstrich. Ist der Dunkelzustand von Hand einstellbar, sind die Grenzen des erreichbaren Schutzstufenbereiches mit Bindestrich getrennt zu kennzeichnen.

Die optische Klasse nach DIN EN 166 wird - durch Schrägstriche getrennt - um die Streulichtklasse und die Homogenitätsklasse nach DIN EN 379 ergänzt; hier z.B. 1/3/2.

Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung:

1.2.1.3
Schweißerschutzfilter mit zwei Schutzstufen (nach DIN EN 379)

An die Stelle der einzigen Schutzstufennummer treten die Schutzstufennummern der Hell- und Dunkelstufe(n) durch ein + - Zeichen getrennt, z.B. 6 + 10.

Zusätzlich sind gegebenenfalls die Zeichen für die Erfüllung von Zusatzanforderungen nach DIN EN 166 anzubringen.

1.2.2
UV-Schutzfilter

1.2.2.1
UV-Schutzfilter ohne mechanische Schutzfunktion

1.2.2.2
UV-Schutzfilter mit mechanische Schutzfunktion

1.2.3
IR-Schutzfilter

1.2.3.1
IR-Schutzfilter ohne mechanische Schutzfunktion

1.2.3.2
IR-Schutzfilter mit mechanische Schutzfunktion und Nichthaften von Schmelzmetallen

1.2.4
Sonnenschutzfilter

1.2.4.1
Sonnenschutzfilter für gewerblichen Gebrauch

1.2.5
Sonnenschutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion

1.3
Vorsatzscheiben

2
Tragkörper

2.1
Tragkörper zum Schutz gegen mechanische Risiken und optische Strahlung

2.2
Tragkörper zum Schutz gegen tropfende oder spritzende Flüssigkeiten

2.3
Tragkörper zum Schutz gegen erhöhte mechanische Risiken sowie gegen tropfende oder spritzende Flüssigkeiten

2.4
Tragkörper zum Schutz gegen Grobstaub

2.5
Tragkörper zum Schutz gegen Gas und Feinstaub

2.6
Tragkörper zum Schutz gegen Störlichtbögen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen

2.7
Tragkörper zum Schutz gegen Metallspritzer

2.8
Tragkörper für mehrere Gefährdungsbereiche

Auf den Tragkörpern können die Codezahlen für mehrere Gefährdungsbereiche erscheinen.

Beispiele für eine kombinierte Kennzeichnung:

X 34-F