
Abschnitt 4
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)
Abschnitt 4 – 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Juli 2001, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die bisherigen "Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz" (ZH 1/703) vom April 1995.