DGUV Regel 112-192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)

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Abschnitt 4, 4 Zeitpunkt der Anwendung
Abschnitt 4
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)
Titel: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (bisher: BGR 192)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-192
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4 – 4 Zeitpunkt der Anwendung

Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Juli 2001, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die bisherigen "Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz" (ZH 1/703) vom April 1995.