DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Abschnitt 3.2.1 - 3.2 Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung

3.2.1 Auswahl

Bei der Auswahl und Beschaffung hat der Unternehmer zu berücksichtigen, dass der Fuß- oder Knieschutz unter anderem folgenden Mindestanforderungen genügt:

  1. 1.

    Eignung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen, z.B. für den Fußschutz in Hinblick auf Schuharten (Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe; siehe Tabellen 3 bis 6), Schuhformen (z.B. Halbschuh, Stiefel niedrig; siehe Abschnitt 3 des Anhanges 2).

  2. 2.

    Schutz gegenüber den Gefährdungen, ohne selbst eine größere Gefährdung zu schaffen (siehe Checkliste in Abschnitt 2 des Anhanges 1),

    Beim Fußschutz kann z.B. in explosionsgefährdeten Bereichen eine unzureichende Antistatik zu einer größeren Gefährdung führen.

    Siehe Tabellen 3 bis 6 für den Fußschutz bzw. Tabelle 13 für den Knieschutz.

  3. 3.

    Einhaltung ergonomischer Anforderungen

    Der Tragekomfort für den Fußschutz hängt maßgeblich von der individuellen Anpassung des Schuhes an den Fuß ab. Es sind unter anderem folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen:

    • Passform

      Gleiche Schuhgrößen verschiedener Hersteller haben nicht immer die gleiche Passform. Auf Grund des Herstellungsverfahrens, z.B. unterschiedliche Leisten, können die Schuhe in Länge und Breite voneinander abweichen. Es sollte deshalb ein ergonomisches Maßsystem angewendet werden, das einen möglichst großen Teil der individuellen Fußformen abdeckt.

    • Zehenkappen

      Die Zehenkappen dürfen z.B. bei knienden Tätigkeiten keinen unakzeptablen Druck auf den Fuß ausüben.

    • Polsterung

      Zur Vermeidung von Druckstellen sollten der Bein- und Knöchelbereich sowie die Lasche mit einer Polsterung versehen sein.

    • Klimamembran

      Sie ist geeignet, sowohl die Wasserundurchlässigkeit von außen nach Innen zu gewährleisten, als auch die Wasserdampfdurchlässigkeit von Innen nach Außen zu erhalten. Die Feuchte im Schuh wird verringert. In diesem Zusammenhang unterstützt das Benutzen von so genannten Funktionssocken den Fußschweißtransport "weg von der Haut".

    • Unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes sowie der Einsatzbedingungen sollte ein möglichst leichter Schuh gewählt werden.

    • Schuhform

      Überwiegend wird der Fußschutz als Halbschuh (Form A siehe Bild 3 in Abschnitt 3 des Anhanges 2) oder knöchelhoher Schuh hergestellt (Formen B und C siehe Bild 3 in Abschnitt 3 des Anhanges 2), wobei vorrangig der knöchelhohe Schuh zur Vermeidung von Knöchelverletzungen verwendet werden sollte.

    • Schuhverschluss

      Die individuelle Anpassung durch Schnürung, Klettverschluss usw. an die Fußform, z.B. hoher Rist, oder besondere Arbeitsbedingungen, z.B. kniende Haltung, muss möglich sein.

    Der Tragekomfort für den Knieschutz wird wesentlich beeinflusst durch:

    • Lage des Knieschutzes

      Der Knieschutz soll so befestigt werden können, dass er während der üblichen Benutzung, z.B. knien, gehen, in seiner Position am Knie verbleibt. Befestigungen dürfen nicht im Bereich der Kniekehlen liegen.

    • Gewicht des Knieschutzes

      Unter Berücksichtigung der Schutzfunktion und der Haltbarkeit ist ein möglichst leichter Knieschutz auszuwählen.

  4. 4.

    Kennzeichnung entsprechend der PSA Richtlinie (siehe Abschnitt 1 des Anhanges 2).

    Eine Übersicht der in Betracht kommenden Bauformen und Eigenschaften von Fuß- bzw. Knieschutz ist in Anhang 2 bzw. Anhang 3 aufgeführt.

    Nach § 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) hat der Unternehmer die Versicherten vor der Beschaffung von Fuß- oder Knieschutz anzuhören.