DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Abschnitt 3.1.2 - 3.1.2 Bewertung des Risikos

Eine Bewertung des Risikos ist erforderlich um eine Auswahl des jeweiligen Fuß- oder Knieschutzes nach Art der Gefährdungen treffen zu können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, wann und wie häufig die Gefährdungen tatsächlich auftreten können.

Häufig liegen Gefährdungsbeurteilungen vor, in denen das Risiko bereits bewertet wurde. Sofern dies nicht der Fall ist, kann bei der Bewertung des Risikos z.B. die Berechnung der Risikoprioritätszahl eine Hilfestellung sein.

Zur Berechnung der Risikoprioritätszahl siehe Abschnitt 3 des Anhanges 1.