DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Anhang 5 - Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen

(Stand: 9. Dezember 2003)

1
Anforderungen an die Gamasche

1.1
Befestigung der Gamasche am Schaft des Fußschutzes/des Beins/der Hose

Die Gamasche darf sich nicht unbeabsichtigt lösen können, wenn sie entsprechend der Herstellerinformation angelegt wird.

Zugversuch:
  • Zugrichtung seitlich, senkrecht zum Bein am Kraftangriffspunkt M1 mit einer Kraft (F1) von 10 N und einer Dauer von 10 (siehe Bild 10)

Anforderung:
  • zulässige Verformung nach Entlastung ≤ 5 mm

Zugversuch:
  • Zugrichtung parallel zum Bein am Kraftangriffspunkt M2 mit einer Kraft (F2) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Abbildung 1)

Anforderung:
  • zulässige Verformung nach Entlastung ≤ 5 mm

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes - gegebenenfalls auch mit der zugehörigen Schutzkleidung - zu prüfen (siehe Herstellerinformation).

Die Gamasche bzw. die Befestigung der Gamasche darf keine Verletzungen verursachen können.

Optische Prüfung bzw. Prüfung durch Tasten

Anforderung:Die Gamascheninnenseite bzw. die Befestigung der Gamasche, die mit der Haut / Hose / dem Fußschutz in Berührung kommt, muss frei von Unebenheiten, scharfen Kanten sein. Falls bei den Schuhformen A, B, C die Befestigung der Gamaschen mittels Bänder erfolgt, müssen diese Bänder in Längs- und Querrichtung elastisch sein.

Metrische Prüfung:

Anforderung:Falls bei den Schuhformen A, B, C die Befestigung der Gamaschen mittels Bänder erfolgt, müssen diese Bänder mindestens 40 mm breit sein.

Es ist die kleinste und größte Gamasche zu prüfen.

Die Befestigung der Gamasche muss stufenlos individuell verstellbar sein. Optische Prüfung bzw. Gebrauchsanweisung überprüfen.

Es ist die kleinste und größte Gamasche zu prüfen.

1.2
Befestigung der Gamasche am Fußschutz

Die Gamasche darf sich nicht unbeabsichtigt vom Fuß lösen können.

Zugversuch:
  • Zugrichtung nach oben, senkrecht zum Fuß am Kraftangriffspunkt M3 mit einer Kraft (F3) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Bild 10)

Anforderung:
  • zulässige Verformung nach Entlastung: ± 2 mm

Zugversuch:
  • Zugrichtung zur Seite, senkrecht zum Fuß am Kraftangriffspunkt M3 mit einer Kraft (F3) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Bild 10)

Anforderung:
  • zulässige Verformung nach Entlastung: ± 2 mm

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes zu prüfen.

Die Gamasche darf nicht selbst Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle auslösen können.

Optische Begutachtung

Anforderung:

  • keine Befestigung der Gamasche mit Bändern oder Ähnliches unter der Laufsohle,

  • keine unfallverursachenden vorstehenden/überstehenden Teile.

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes zu prüfen.

Metrische Prüfung der Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle des Fußschutzes

Anforderung:

  • maximale Abweichung der Gamasche zur Laufsohle im Bereich des Vorderfusses ≤ 2 mm,

  • maximale Abweichung der Gamasche zur Laufsohle im Gelenkbereich ≤ 2 mm.

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes zu prüfen.

Die Gamasche darf den Sitz bei Bewegung nicht wesentlich verändern können

Trageversuch mit anschließender metrischer Prüfung

Trageversuch:
  • 10 m gehen

  • 5 Stufen steigen

  • 3 x hinknien und aufstehen

Anforderung:Nach dem Trageversuch müssen die Anforderungen der Zugversuche und die Anforderungen an die Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle des Fußschutzes erfüllt sein.

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes zu prüfen.

1.3
Mindestschutzbereich der Gamasche

Metrische und optische Prüfung

Anforderung:Die Gamasche muss einen durchgehenden Schutzbereich aufweisen, der den Blatt-, Laschen- und Zehenbereich des Schuhs abdeckt (siehe Bild 10). Der Schutzbereich wird zum Schaft hin begrenzt durch zwei vertikale Linien im Abstand von mindestens 70 mm beiderseits der Mittellinie der Gamasche, gemessen zwischen den Punkten A. Nach unten begrenzt die Ablasskante des Fußschutzes den Schutzbereich. Die Mindesthöhe des Schutzbereichs wird parallel zur Ablasskante gemessen, dabei dürfen die in Tabelle 14 angegebenen Werte nicht unterschritten werden.
Bild 10 Gamasche mit Mindestschutzbereich
ccc_1132_bild10.jpg
Tabelle 14: Mindesthöhe des Schutzbereiches der Gamasche in Abhängigkeit der Klassen
SchuhgrößeMindesthöhe l (mm)
Französischer StichEnglischForm A, B, CForm D, E
Klasse IKlasse IIKlasse IKlasse II
bis 36bis 3,5100172100195
37 und 384 bis 5100175100195
39 und 405,5 bis 6,5100182100195
41 und 427 bis 8100188100195
43 und 448,5 bis 10100195100195
45 und größer11 und größer100195100195

1.4
Schutz vor dem Flüssigkeitsstrahl

Prüfung:

  • Rückstoßkraft der Lanze 250 N

  • Düsengröße 1 mm Rundstrahldüse

  • Abstand der Düse zur Gamasche 75 mm

  • Vorschubgeschwindigkeit 0,2 m/s

  • Überfahren des Vorderfußes (hinter der Zehenschutzkappe) im Bereich des Rists

Anforderung:Der Fußschutz unter der Gamasche darf keine optisch erkennbaren Beschädigungen aufweisen.
Nach der Beaufschlagung mit dem Flüssigkeitsstrahl müssen die Anforderungen der Zugversuche und die Anforderungen an die Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle des Fußschutzes erfüllt sein.

Es ist die kleinste und größte Gamasche mit dem jeweiligen Fußschutz zu prüfen.

1.5
Kennzeichnung

  • CE-Kennzeichnung,

  • Zeichen des Herstellers,

  • Typbezeichnung / Artikelnummer des Herstellers / Klasse,

  • Herstellungsdatum,

  • BGR 191,

  • Größe

1.6
Anzahl der Prüfmuster

Für die Durchführung der Baumusterprüfung sind jeweils zwei der kleinsten und größten Gamaschen mit den entsprechenden Größen des Fußschutzes bzw. der entsprechenden Schutzkleidung erforderlich.

1.7
Beizulegende Informationen

Die vom Hersteller beizufügende Information muss mindestens alle zweckdienlichen Angaben enthalten über

  • das Datum der beizulegenden Information,

  • den Namen und die Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten,

  • die notifizierte Stelle, die für die Zulassung des Baumusters verantwortlich ist,

  • die Typbezeichnung,

  • den mit der Gamasche zu verwendenden Fußschutz, z.B. Typ, Herstellerbezeichnung, bzw. die mit der Gamasche zu verwendende Schutzkleidung, z.B. Typ, Herstellerbezeichnung,

  • die Leistungsfähigkeit der Gamasche als Schutz vor dem Flüssigkeitsstrahl,

  • die Verwendungsgrenzen, Warnhinweise für eventuelle Gebrauchseinschränkungen, z.B. Temperatur, Chemikalienbeständigkeit,

  • die Lagerung,

  • die Überprüfung des funktionsfähigen Zustandes vor dem Gebrauch,

  • das An- und Ablegen der Gamaschen, das Anpassen der Befestigung,

  • die Reinigung,

  • die Wartung, unter Angabe der Höchstabstände zwischen den Wartungsüberprüfungen,

  • die Haltbarkeit und Gebrauchsdauer der Gamasche oder bestimmter Teile der Gamasche,

  • die geeignete Verpackungsart der Gamaschen für den Transport.

Für eine verständlichere Darstellung der beizulegenden Informationen könnten Abbildungen hilfreich sein. Die Bedeutungen etwaiger Markierungen sind zu erläutern.