DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Anhang 1 - Gefährdungsermittlung und Maßnahmen

1
Durch Fußschutz im Wesentlichen abzudeckende Gefährdungen

GefährdungenUrsachen und Art der EinwirkungenAuswahlkriterien
Mechanische Einwirkungen
  • Herabfallende Gegenstände oder Einklemmen des Vorderfußes

  • Sturz und Auftreffen mit der Ferse

  • Einwirkung auf

    • die Knöchel

    • den Mittelfuß

  • Treten auf spitze und schneidende Gegenstände

  • Sturz durch Ausgleiten

  • Festigkeit des Schuhes im Bereich der Zehen

  • Energieaufnahmevermögen des Absatzes

  • Verstärkung der Hinterkappe

  • Vorhandensein wirksamer Ausrüstungen, z.B. Polsterung

  • Durchtrittsicherheit der Sohle

  • Rutschhemmung der Sohle

Einwirkung von Elektrizität
  • Elektrische Spannung

  • Isolierung, Ableitung von Spannung

Thermische Einwirkungen
  • Kälte oder Hitze

  • Flüssigmetallspritzer

  • Wärme- bzw. Kälteisolierung

Chemische Einwirkungen
  • Flüssigkeiten, Stäube oder Nebel

  • Dichtheit, Beständigkeit

Biologische Einwirkungen
  • Mikroorganismen oder andere biologische Stoffe

  • Flüssigkeitsdicht

  • leicht zu reinigen/desinfizieren

Zündung explosionsfähiger Atmosphäre
  • Statische Elektrizität

  • Ableitfähigkeit

Einwirkungen durch den Fußschutz
  • mangelhafter Tragekomfort, z.B.

  • eingeschränkte Passform

  • geringe Atmungsaktivität

  • Ergonomische Gestaltung

  • Form, Abpolsterung und Größe des Schuhs

  • Dampfdurchlässigkeiten und Wasserdampfaufnahme

  • hohes Schuhgewicht oder Steifigkeit

  • Flexibilität, Gewicht

  • Allergisches Potenzial

  • Eingeschränkte Reinigungsmöglichkeiten

  • Eingeschränkter Halt des Fußes

  • Materialeigenschaften

  • Pflegeeigenschaften

  • Passform, Aussteifung in Querrichtung des Schuhs und im Gelenk,

  • Elektrostatische Aufladung

  • Ableitfähigkeit

2
Muster einer Checkliste für die Gefährdungsermittlung beim Fußschutz

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3
Berechnung der Risikoprioritätszahl

3.1
Allgemeines

Im Rahmen der vom Unternehmer nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden "Gefährdungsermittlung und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen" ist eine Risikobeurteilung vorzunehmen, damit wirksame präventive Maßnahmen getroffen werden können.

Das nachfolgend beschriebene Verfahren stellt eine Möglichkeit zur Risikobeurteilung dar und ist angelehnt an die DIN EN 1050 "Sicherheit von Maschinen; Leitsätze zur Risikobeurteilung".

3.2
Durchführung der Risikobeurteilung

Nach der DIN EN 1050 wird das Risiko durch die "Risikoprioritätszahl (RPZ)" ausgedrückt. Diese ergibt sich aus dem Produkt "Schwere der Verletzung" multipliziert mit der "Wahrscheinlichkeit des Auftretens".

Risikoprioritätszahl (RPZ) =

Schwere der Verletzung/des Schadens (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)

Hinweis:

Die "Schwere der Verletzung/des Schadens" ergibt sich aus Tabelle 1 und die "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" aus Tabelle 2 dieses Anhangs, wobei jeweils Zahlenwerte von 1 bis 10 möglich sind.

Die Ziffer der "Schwere der Verletzung/des Schadens" ist entsprechend den Arbeitsverfahren möglichst objektiv festzulegen. Die Bewertungsskala reicht hier von einer minimalen "leichten Fuß- und Beinverletzung bzw. leichten Verletzung durch fehlenden/unzureichenden Fuß- und Knieschutz" (Ziffer 1) bis hin zum Tod (Ziffer 10). Infektionsgefahr kann die Folgen der Verletzung deutlich erhöhen.

Tabelle 1: Schwere der Verletzung/des Schadens(Verletzungsziffer 1 bis 10)
Schwere der Verletzung/ des SchadensFuß-, Beinverletzungen bzw. Verletzungen oder Gesundheitsgefahren durch fehlenden oder unzureichenden Fuß-, KnieschutzBeispiele
1LeichtKein Arbeitsunfallz.B. Umknicken ohne Folgen
2Kein Arbeitsunfallz.B. Umknicken mit subjektiv leichten Beeinträchtigungen
3AU1 ≤ 3 Tage Ambulante Behandlung erforderlich z.B.:
  1. Leichte Prellungen

  2. Zerrungen

  3. Hautirritationen

  4. Erkältungen

4Mittel3 Tage < AU2 ≤ 2 Wochen z.B.:
  1. Stich-/Schnittverletzungen z.B. durch spitze/scharfe Gegenstände

  2. Schwere Zehenprellungen

  3. Distorsionen/Zerrungen z.B. durch Umknicken

  4. Fußsohlenverbrennungen z.B. beim Einbau bituminöser Massen

52 Wochen < AU3
≤ 6 Wochen
z.B.:
  1. Bänderrisse z.B. durch Umknicken

  2. Zehenbrüche der kleinen Zehen z.B. durch fallende, umkippende Gegenstände

  3. Schwere Prellungen/Quetschungen z.B. durch fallende, umkippende Gegenstände oder durch Überrollen

  4. Amputation eines Kleinzehs oder beider Kleinzehen

66 Wochen < AU4
≤ 3 Monate
z.B.:
  1. Bänderabrisse evtl. mit Außenknöchelbrüchen z.B. durch Umknicken

  2. Mittelfußbrüche z.B. durch fallende, umkippende Gegenstände oder durch Überrollen

  3. Bruch des Wadenbeins z.B. durch Absturz, umfallende Gegenstände, Überfahren

7AU5 > 3 Monate z.B.:
  1. Amputation eines Großzehs oder mehrerer Kleinzehen z.B. durch fallende, umkippende Gegenstände

  2. Bruch des Schienbeins z.B. durch Absturz, umfallende Gegenstände, Überfahren

8SchwerDauerhafte Verletzungsfolgen mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit (MdE6) zwischen 20 % und 40 %) z.B.:
  1. Fußverletzungen z.B. durch heiße, tiefkalte oder ätzende hineinlaufende, spritzende oder tropfende Massen

  2. Fersenbeinbrüche durch z.B. Absturz, Stürzen, Stolpern

  3. Trümmerbrüche z.B. durch Absturz, Umknicken, Überfahren, fallende Gegenstände

  4. Verletzungen des Sprungbeinknochens

9Dauerhafte Verletzungsfolgen mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit (MdE7) über 40 %) z.B. Amputationen evtl. bis zum Knie,
z.B. durch Überfahren, Abschneiden, Abscheren oder Abtrennen bei Hochdruckstrahlarbeiten
10tödlichz.B.:
  1. Elektroarbeiten an spannungsführenden Teilen, die isolierendes Schuhwerk erfordern

  2. Arbeiten bei denen der Schuh Zündquelle für Explosionen sein kann

Wahrscheinlichkeit des Auftretens

Die Ziffer zur "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" ist unter anderem von folgenden Einflüssen abhängig:

  • Arbeitsverfahren

  • Arbeitsplatzgestaltung

  • Betriebsorganisation, z.B. Unterweisungen, Kontrollen, Zeitdruck, vertragliche Verpflichtung zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen

  • bisher verwendete persönliche Schutzausrüstungen

  • Betriebserfahrung (festgestellte Verstöße gegen Arbeitsanweisungen)

  • Häufigkeit (seltene Tätigkeiten, Unterschätzen der Gefahr durch Routine)

  • Körperliche und geistige Verfassung des Mitarbeiters

  • Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle (Verbandbucheinträge)

Tabelle 2: Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)
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Hinweise zur Tabelle:

Die Ziffern zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens sind generell den drei Stufen "Gering, Mittel, Hoch" zugeordnet, wobei sich die Zwischenwerte insbesondere durch die oben genannten Faktoren ergeben. Ziffer 10 beschreibt ein unabwendbares Ereignis.

Beispiele für die Berechnung der Risikoprioritätszahl sind im Internetauftritt des Fachausschusses PSA unter www.hvbg.de/psa zusammengestellt.

AU = Arbeitsunfähigkeit

AU = Arbeitsunfähigkeit

AU = Arbeitsunfähigkeit

AU = Arbeitsunfähigkeit

AU = Arbeitsunfähigkeit

MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit

MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit