Benutzung von Schutzkleidung
(bisher: BGR 189)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstung" der DGUV
Stand der Vorschrift: April 1994
Aktualisierte Fassung Oktober 2007
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Vorbemerkung
Diese BG-Regel erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) hinsichtlich der Benutzung von Schutzkleidung.
In dieser BG-Regel sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) sowie der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) berücksichtigt.
Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Bewertung und Auswahl | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Bewertung | 4.2 |
Ausführungsbeispiele | 4.3 |
Materialien zur Herstellung von Schutzkleidung | 4.4 |
Ergonomische Anforderungen | 4.5 |
Kennzeichnung | 4.6 |
Benutzung | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Tragedauer, Gesundheitsschutz | 5.2 |
Betriebsanweisung, Unterweisung | 6 |
Betriebsanweisung | 6.1 |
Unterweisung | 6.2 |
Ordnungsgemäßer Zustand | 7 |
Prüfung | 7.1 |
Reinigung | 7.2 |
Aufbewahrung | 7.3 |
Reparatur | 7.4 |
Checkliste für die Spezifikation der persönlichen Schutzausrüstung | Anhang 1 |
Durch die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen abzudeckende Risiken für Rumpf, Arme und Beine | Anhang 2 |
Risiken für den Träger durch die Schutzkleidung | Anhang 3 |
Risiken durch ungenügende Schutzwirkung | Anhang 4 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 5 |