DGUV Regel 101-015 - Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau

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Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau
(bisher: BGR 188)

(bisher ZH 1/609)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Fachausschuß "Bau"

Stand der Vorschrift: April 1994

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Gemeinsame Bestimmungen 4
Allgemeines4.1
Arbeitsmedizinische Vorsorge4.2
Erste Hilfe4.3
Maßnahmen vor Arbeitsbeginn4.4
Arbeitsplätze und Verkehrswege4.5
Absturzsicherungen4.6
Schutz gegen herabfallende Gegenstände4.7
Einrichtungen zum Befördern von Personen und Lasten4.8
Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren4.9
Persönliche Schutzausrüstungen4.10
Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Behältern und engen Räumen 5
Vorbereitende Maßnahmen5.1
Benennung eines besonderen Aufsichtführenden5.2
Belüftung5.3
Verbot bestimmter Arbeiten und Verhaltensweisen5.4
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5
Sicherungsposten5.6
Zusätzliche Bestimmungen für die Montage von feuerfesten Fertigteilen 6
Standsicherheit und Tragfähigkeit6.1
Montageanweisung6.2
Kennzeichnung6.3
Transport, Lagerung, Einbau6.4
Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten unter Hitzeeinwirkung 7
Grundsatz7.1
Hitzeschutzkleidung7.2
Getränke7.3
Aufsicht7.4
Zusätzliche Bestimmungen für das Trocknen und Anheizen 8
Allgemeines8.1
Maßnahmen vor und während des Trocknens und Anheizens8.2
Zusätzliche Bestimmungen für das Ausbrechen von feuerfesten Auskleidungen 9
Allgemeines9.1
Ausbrechen von Hand9.2
Maschinelles Ausbrechen9.3
Abwerfen von Ausbruchmaterial9.4
Ausbrechen durch Sprengarbeiten9.5
Zeitpunkt der Anwendung10
Muster einer Befahrerlaubnis für Arbeiten in Behältern und engen RäumenAnhang 1
Technische Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter HitzeeinwirkungAnhang 2
Muster einer Betriebsanweisung für das Trocknen und AnheizenAnhang 3
Vorschriften und RegelnAnhang 4