DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Besondere Bestimmungen für Schlitzwandarbeiten

4.6.1
Bentonit-Mischanlage

4.6.1.1

Bei der Konzeption und Aufstellung der Bentonit-Mischanlage ist durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen, dass beim Anmischen der Suspension das Freisetzen von Staub vermieden wird.

4.6.1.2

Arbeitsplätze und Kontrollstege sind mit Seitenschutz nach Abschnitt 4.1.10.1 zu versehen.

4.6.1.3

Zuführungs- und Absaugleitungen für die Stützflüssigkeit sind arbeitstäglich auf Leckstellen zu prüfen.

4.6.2
Leitwände

Bei der Herstellung der Leitwände gelten die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) sowie die Anforderungen nach DIN 4124 "Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten".

4.6.3
Schlitzwandherstellung

4.6.3.1

Die Standsicherheit der Erdwände muss - auch bei unvorhergesehenem Ausfließen der Stützflüssigkeit in Hohlräume - durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein.

Geeignete Maßnahmen sind

  • ausreichend dimensionierte Leitwände,

  • rechnerischer Nachweis der inneren und der äußeren Standsicherheit,

  • Bereitstellung einer ausreichenden Bevorratung von Stützflüssigkeit mit mindestens der doppelten Menge des Stützvolumens,

  • Vorhalten von Abdichtungsmaterial wie Bodenmassen, Zement in Säcken, Mischung von Sand oder Kies mit Tonmehl in Säcken, in Schlitznähe gelagert,

  • Überwachung der Schlitze bei Arbeitspausen.

4.6.3.2

Bei außergewöhnlichem Verbrauch der Stützflüssigkeit ist der Aufsichtführende sofort zu benachrichtigen. Dieser hat die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

4.6.4
Arbeitsplätze und Verkehrswege

Arbeitsplätze und Verkehrswege sind so zu gestalten, dass ein Verschmutzen durch ausfließende Suspension möglichst verhindert wird. Mit Suspension gefüllte Schlitze sind abzudecken oder anderweitig zu sichern.

4.6.5
Betoniervorgang

Beim Betonieren ist darauf zu achten, dass die Stützflüssigkeit rechtzeitig abgesaugt wird und nicht über Oberkante Leitwand austritt.