DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Besondere Bestimmungen für Hochdruckinjektionsarbeiten

Bei Hochdruckinjektionsarbeiten sind zusätzlich zu Abschnitt 4.7 folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  1. 1.

    Aufbau der Geräte

    • bei der Aufstellung der Förderpumpe ist sicherzustellen, dass beim Platzen des Sollberstschlauches aus dem Hüllrohr austretendes Fördermedium gefahrlos abgestrahlt wird; zusätzlich ist der Gefahrbereich durch eine feste Absperrung zu sichern und ein Gefahrhinweis anzubringen,

    • Schlauchverbindungen sind durch Fangeinrichtungen gegen Wegfliegen zu sichern,

    • der Bereich der Förderleitungen ist deutlich erkennbar abzusperren und das gesamte auf der Baustelle tätige Personal über die Gefahr bei Beschädigung zu informieren.

  2. 2.

    Hochdruckinjektion

    • die Funktion der Not-Befehlseinrichtung (Not-Aus) an der Pumpe sowie am Bohrgerät ist arbeitstäglich zu prüfen,

    • die Überdruckabschalteinrichtung ist täglich einer Funktionsprüfung zu unterziehen,

    • beim Ziehen des Gestänges ist darauf zu achten, dass die Hochdruckpumpe vor dem Austreten der Injektionsdüse aus dem Bohrloch rechtzeitig abgeschaltet wird; nach örtlichen Gegebenheiten ist dies vom Aufsichtführenden festzulegen.