DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Besondere Bestimmungen für Unterfangungsarbeiten

Bei Unterfangungsarbeiten sind für alle Bauzustände Verfahren zur Sicherung von bestehenden Gebäuden nach DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" erforderlich.

DIN 4123 beschreibt Verfahren zur Sicherung bestehender Gebäude, die in einfachen Fällen und ohne umfangreiche Standsicherheitsnachweise angewendet werden können.

Sind die Voraussetzungen nach DIN 4123 nicht gegeben, ist für alle Bauzustände ein Standsicherheitsnachweis zu führen. Dies gilt auch, wenn neben bestehenden Gebäuden Gründungsverfahren angewendet werden, die in dieser Norm nicht behandelt werden.

Besondere Gründungsverfahren sind z.B. Schlitzwände, Bohrpfahlwände, Injektionen.