Abschnitt 7.1 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
7.1
Diese Regel ist anzuwenden ab Oktober 1989. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) vom Oktober 1981.
Diese Regel ist anzuwenden ab Oktober 1989. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) vom Oktober 1981.