DGUV Regel 101-005 - Hochziehbare Personenaufnahmemittel

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Besondere Bestimmungen für Personenförderkörbe

Bei der Verwendung von Personenförderkörben mit Einseilaufhängung und Umlenkrolle muss die Rückführung des Zugseils so angeordnet werden, dass eine Berührung des Zugseiles durch den Personenförderkorb ausgeschlossen ist. Das Rücklaufseil muss auf Arbeitsbühnen und Trägergerüsten im Bereich bis zu 2,00 m Höhe verkleidet werden.