DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 5.32 - 5.32 Prüfarbeiten unter Spannung

5.32.1

Bei der Prüfung von Fahrzeugen unter Spannung hat der Unternehmer zum Schutz der Versicherten besondere Maßnahmen zu treffen.

Besondere Maßnahmen sind z.B.:

  • Einrichtung besonderer Arbeitsbereiche,

  • Schutz durch Abstand,

  • Not-Befehlseinrichtungen (nach DIN EN 418 NOT-AUS-Einrichtung),

  • Signalisierung des Schaltzustandes.

Siehe auch DIN VDE 0104 "Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen".

5.32.2

Werden Prüfarbeiten an Schienenfahrzeugen auf Dachebene unter Spannung vorgenommen, ist sicherzustellen, dass auf dem Dach arbeitende Versicherte nicht durch das direkte Berühren aktiver Teile der Fahrleitung oder des Stromabnehmers gefährdet werden.

Dies wird z.B. dadurch erreicht, dass die Fahrleitungsanlage so aufgehängt wird, dass sie nicht direkt berührt werden kann (siehe Abschnitt 4.24.2) oder die Prüfspannung über eine gesonderte Einspeiseleitung angelegt wird. Sofern in unmittelbarer Nähe z.B. des Stromabnehmers Prüfarbeiten durchgeführt werden müssen, ist durch Abdecken ein Berühren aktiver Teile zu verhindern.