Abschnitt 4 - 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2004, soweit nicht Inhalte nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Richtlinien für Pistenraupen" (ZH 1/590) vom November 1978.