Abschnitt 4.1 - 4 Bau und Ausrüstung
4.1 Werkstoffauswahl
4.1.1
Geprüfte Rundstahlketten müssen der Güteklasse 2 oder 4, Ketten aus stabilisiertem austenitischem Stahl der Güteklasse 5 entsprechen. Es sind nur Werkstoffe zulässig, die weitgehend beständig gegen Wasserstoffversprödung, Spannungsrisskorrosion und interkristalline Korrosion sind und die Anforderungen der entsprechenden Kettennormen, z.B. DIN EN 818-3 erfüllen. Rundstahlketten der Güteklasse 8 (auch als Sonderlegierung) sind grundsätzlich nicht zulässig.
Beispiele für geeignete Werkstoffe:
Güte 2: | RSt 35-2 | (1.0208) |
---|---|---|
M2 (Reineisen, cmax 0,01 %) | (1.0340) | |
Güte 5: | X10 CrNiMoTi 18 10 | (1.4571) |
Der Werkstoff X10 CrNiMoTi 18 10 wird in handelsüblichem stabilisiertem Zustand verwendet.
4.1.2
Bei Stahl RSt 35-2 darf der Silizium-Gehalt nicht zwischen 0,03 bis 0,12 % und nicht mehr als 0,30 % betragen.