DGUV Regel 110-006 - Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt

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Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt
(bisher: BGR 146)

(bisher ZH 1/275)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)

Fachausschuss "Verkehr" der BGZ

Stand der Vorschrift: Aktualisierte Fassung 2003

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • Staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • Unfallverhütungsvorschriften

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

Vorbemerkung

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Der Fachausschuss "Verkehr", Sachgebiet "Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat die "Richtlinien für Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken, die auf Wasserfahrzeugen der Binnenschifffahrt" (ZH 1/275) vom Oktober 1992 aktualisiert und hierbei insbesondere die in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln an den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Bau und Ausrüstung4
Allgemeines4.1
Behälter4.2
Schutzschränke4.3
Druckregelgeräte4.4
Schmutzfänger4.5
Absperreinrichtungen4.6
Rohrleitungen, Rohrverbindungen und Prüfanschlüsse4.7
Anforderungen an Verbrauchsgeräte4.8
Einbau von Verbrauchsgeräten4.9
Lüftungseinrichtungen von Aufstellungsräumen, Abgasleitungen4.10
Betrieb5
Allgemeines5.1
Lüftungs- und Abgasöffnungen5.2
Störungen, Instandsetzung5.3
Verhalten bei Bränden5.4
Prüfungen6
Einteilung der Prüfungen6.1
Erstmalige Prüfung6.2
Wiederkehrende Prüfung6.3
Außerordentliche Prüfung6.4
Dichtheitsprüfungen6.5
Prüfung der Verbrauchsgeräte6.6
Prüfbescheinigung und Gültigkeitsdauer6.7
Zeitpunkt der Anwendung7
Muster einer Betriebsanweisung für Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der BinnenschifffahrtAnhang 1
Prüfbescheinigung für FlüssiggasanlagenAnhang 2
Auszug aus der Prüfbescheinigung für FlüssiggasanlagenAnhang 3
Bescheinigung über die befristete WeiterverwendungAnhang 4
Vorschriften und RegelnAnhang 5