Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt
(bisher: BGR 146)
(bisher ZH 1/275)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Fachausschuss "Verkehr" der BGZ
Stand der Vorschrift: Aktualisierte Fassung 2003
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
Staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
Unfallverhütungsvorschriften
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
Vorbemerkung
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Der Fachausschuss "Verkehr", Sachgebiet "Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat die "Richtlinien für Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken, die auf Wasserfahrzeugen der Binnenschifffahrt" (ZH 1/275) vom Oktober 1992 aktualisiert und hierbei insbesondere die in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln an den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Bau und Ausrüstung | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Behälter | 4.2 |
Schutzschränke | 4.3 |
Druckregelgeräte | 4.4 |
Schmutzfänger | 4.5 |
Absperreinrichtungen | 4.6 |
Rohrleitungen, Rohrverbindungen und Prüfanschlüsse | 4.7 |
Anforderungen an Verbrauchsgeräte | 4.8 |
Einbau von Verbrauchsgeräten | 4.9 |
Lüftungseinrichtungen von Aufstellungsräumen, Abgasleitungen | 4.10 |
Betrieb | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Lüftungs- und Abgasöffnungen | 5.2 |
Störungen, Instandsetzung | 5.3 |
Verhalten bei Bränden | 5.4 |
Prüfungen | 6 |
Einteilung der Prüfungen | 6.1 |
Erstmalige Prüfung | 6.2 |
Wiederkehrende Prüfung | 6.3 |
Außerordentliche Prüfung | 6.4 |
Dichtheitsprüfungen | 6.5 |
Prüfung der Verbrauchsgeräte | 6.6 |
Prüfbescheinigung und Gültigkeitsdauer | 6.7 |
Zeitpunkt der Anwendung | 7 |
Muster einer Betriebsanweisung für Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt | Anhang 1 |
Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen | Anhang 2 |
Auszug aus der Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen | Anhang 3 |
Bescheinigung über die befristete Weiterverwendung | Anhang 4 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 5 |