DGUV Regel 112-139 - Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen

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Anhang 3 - Leitfaden für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen

CCC_1106_06

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A. Gefährdungsermittlung mit Risikobeurteilung am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz

  1. 1.

    Prüfen der Zulässigkeit des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes

  2. 1.1

    Bezeichnung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  3. 1.2

    Was wird gemacht?

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    Wo wird gearbeitet?

    (Falls an wechselnden Arbeitsplätzen gearbeitet wird, dies bitte angeben)

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    Wie werden die Arbeiten durchgeführt? (z.B. Angabe von Hilfsmitteln; Umgebungsbedingungen)

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    Wann wird gearbeitet? (z.B. Zeitangabe, Wochenende)

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    Wer führt die Arbeit durch? (Name[n])

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  4. 1.3

    Prüfen, ob die vorgesehene Arbeit in Vorschriften geregelt ist?

    ja|_|nein|_|

    Ist die Einzelarbeit durch Vorschriften bereits geregelt oder verboten?

    ja|_|Vorschriften einhalten, gegebenenfalls weiter mit Gefährdungsfaktor B
    nein|_|dann weiter mit Abschnitt 2
  5. 2.

    Ermittlung der Gefährdungsfaktoren und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Art der Überwachung

  6. 2.1

    Schritte zum Ausfüllen der nachstehenden Tabelle

    Die für Einzelarbeit vorgesehenen Tätigkeiten A einzeln auflisten. Dann sind jeder Tätigkeit die Gefährdungsfaktoren B zuzuordnen. Für die ermittelten Gefährdungsfaktoren B ist eine Einstufung der gemeinsamen Gefährdungsstufe C vorzunehmen. Dieser Gefährdungsstufe C ist die dazugehörige Gefährdungsziffer GZ zuzuordnen. Jeder Tätigkeit A ist die Wahrscheinlichkeit des Notfalles D zuzuordnen und mit der Bewertungsziffer NW auszudrücken.

    Anmerkungen: Bei mehreren Gefährdungsfaktoren B einer bestimmten Tätigkeit A ist die Bewertungsziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen.

    Pro Tätigkeit A ist ein Produkt GZ × NW zu bilden.

    Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes

    A
    Tätigkeit
    B
    Gefährdungsfaktoren 1)
    C
    Gefährdungsstufe 2)
    GZ 3]D
    Wahrscheinlichkeit eines Notfalls 4)
    NW5)GZ × NW
    Aus Tabelle 1Gering, erhöht, kritisch1-10Gering, mäßig, hoch1-10

    Beachte: Bei mehr als einem Gefährdungsfaktor einer bestimmten Tätigkeit ist die Ziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen!

    "Mögliche Gefährdungsfaktoren" entnehmen und gegebenenfalls ergänzen

    "Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer

    "Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer
    Gefährdungsziffer GZ = Kennziffer zur Beurteilung einer Gefährdung, siehe Tabelle 2

    "Wahrscheinlichkeit eines Notfalls"

    "Wahrscheinlichkeit eines Notfalls" Bewertungsziffer NW = Kennziffer zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Notfalls, siehe Tabelle 3

  7. 2.2

    Liegen kritische Gefährdungsstufen vor?

    nein|_|weiter mit Abschnitt 2.2.1
    ja|_|Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?
    ja|_|dann vorhandene technische oder organisatorische Maßnahmen zusätzlich verbessern
    zurück nach Abschnitt 2
    nein|_|weiter mit Abschnitt 2.2.3
  8. 2.2.1

    Liegen erhöhte Gefährdungsstufen vor?

    nein|_|dann Ende
    ja|_|dann weiter mit Abschnitt 2.2.2

    dann weiter mit Abschnitt 2.2.2

  9. 2.2.2

    Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?

    ja|_|weiter mit Abschnitt 2.2.3
    nein|_|Art der Überwachung festlegen, z.B. Kontrollgänge, dabei Häufigkeit festlegen oder Telefon; dann Ende.

    "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (BGI/GUV-I 5032) Personen-Notsignal-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben aber möglich. Wenn eine PNA verwendet, dann weiter mit Abschnitt 3.2.

  10. 2.2.3

    Art der ständigen Überwachung festlegen

    z.B. Personen-Notsignal-Anlagen oder Videoeinrichtung im Dauerbetrieb.

  11. 3.

    Ermittlung der Wirksamkeit rechtzeitiger Hilfsmaßnahmen

  12. 3.1

    Ist die lückenlose Überwachung des Einzelarbeitsplatzes während der Tätigkeit sichergestellt?

    ja|_|dann weiter mit Abschnitt 3.2
    nein|_|dann weiter mit Abschnitt 5
  13. 3.2

    Der Zeitbedarf bis zum Beginn der Einleitung von Hilfsmaßnahmen beträgt 6):

    (bitte ankreuzen)
    unter 5 Minuten|_|EV = 0 dann weiter mit Abschnitt 4
    5 Minuten bis 10 Minuten|_|EV = 1 dann weiter mit Abschnitt 4
    10 Minuten bis 15 Minuten|_|EV = 2 dann weiter mit Abschnitt 4

    Beträgt die Zeit bis zum Beginn der Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten, ist z.B. die Effektivität der Rettungskette nicht gewährleistet.

    Anhang 2 "Maßnahmen im Alarmfall bei Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen" zeigt, welche organisatorischen Voraussetzungen zum Einhalten der Zeiten nach Tabelle 4 gefordert sind.

    Über 15 Minuten|_|dann weiter mit Abschnitt 5

    "Bewertung der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen am Einzelarbeitsplatz"

  14. 4.

    Risikobeurteilung für den vorgesehenen Einzelarbeitsplatz beim Einsatz einer ersonen-Notsignal-Anlage

    Es ist der höchste Wert GZ × NW aus der Tabelle "Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes" zu entnehmen. Eine Tätigkeit mit gleich großem Produkt GZ × NW ist bei unterschiedlichem NW das Produkt mit dem höchsten Wert NW zu berücksichtigen!

    GZ × NW = [___]

    Dieser ermittelte Wert ist mit dem Wert der Bewertungsziffer EV aus Abschnitt 3.2 zu verknüpfen.

    RA = GZ × NW + EV × NW

    R = [_______] + [___] x [___] = [_______]

    Ist der errechnete Wert R ≤ 30?

    ja|_|dann ist eine Alleinarbeit mit ständiger Überwachung möglich
    nein|_|dann weiter zu Abschnitt 5.
  15. 5.

    Kann auf den Einzelarbeitsplatz verzichtet werden?

    ja|_|dann Ende
    nein|_|dann technische oder organisatorische Maßnahmen treffen und erneut zurück zu Abschnitt 2.

B. Checkliste, die für den Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz zu berücksichtigen ist

  1. 1.

    Folgende Personen wurden bei der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes beteiligt:

    Für die Tätigkeit vorgesehene Mitarbeiter|_|
    Fachkraft für Arbeitssicherheit|_|
    Betriebsarzt|_|
    Sicherheitsbeauftragter|_|
    Betriebsrat/Personalvertretung|_|
    Vertreter des zuständigen UV-Trägers|_|
  2. 2.

    Sind die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter geistig und körperlich geeignet?

    ja|_|dann Einsatz möglich
    nein|_|dann geeignete Mitarbeiter mit der Alleinarbeit beauftragen
  3. 3.

    Ist die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nachgewiesen?

    Die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist nachgewiesen, wenn

    • Funkfeldmessung oder anderer Funktionsnachweis

    und

    • Einhalten der nach Tabelle 6 höchstzulässigen Reaktionszeiten

    und

    • unverzügliches und gesichertes Lokalisieren des allein Arbeitenden sichergestellt ist.

    ja|_|
    nein|_||_|dann Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nicht möglich
  4. 4.

    Bei Ausfall der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist eine anderweitige Überwachung durch folgende Ersatzmaßnahmen sichergestellt.

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  5. 5.

    Die vorgesehene Personen-Notsignal-Anlage einschließlich Einleitung der Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen wird bei Inbetriebnahme und mindestens jährlich geprüft durch: (bitte eintragen)

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  6. 6.

    Jeder durch die Personen-Notsignal-Anlage ausgelöste Alarm wird wie folgt dokumentiert:

    (Zutreffendes bitte ankreuzen!)

    Alarmbuch|_|
    Protokolldrucker|_|
    Speicherung in EDV|_|

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  7. 7.

    Die Rückstellung der Personen-Notsignal-Anlage nach einem Personenalarm erfolgt durch (Zutreffendes bitte eintragen!)

    ...............................................................................................................................

    ...............................................................................................................................

  8. 8.

    Die Betriebsanweisung für den Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist erstellt und wird aktualisiert durch:

    ...............................................................................................................................

  9. 9.

    Die Träger der Personen-Notsignal-Geräte und die Bediener der Empfangszentrale sind unterwiesen und ausgebildet worden:

    ja |_|

    Sie werden mindestens jährlich unterwiesen durch:

    ...............................................................................................................................

  10. 10.

    Die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung ist sichergestellt?

    ja |_|

.........................................................................................................
OrtDatumUnterschrift/Funktion