Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese Sicherheitsregeln finden Anwendung auf Bau und Ausrüstung, Betrieb und Prüfung von Geldtransportfahrzeugen.
1.2
Diese Sicherheitsregeln finden keine Anwendung auf
Fahrzeuge, bei denen durch Aussehen des Fahrzeuges, Ausrüstung des Personals, Transportverlauf oder Transportabwicklung für Außenstehende nicht erkennbar ist, daß Geld transportiert wird,
fahrbare Zweigstellen,
Fahrzeuge, in denen ausschließlich Hartgeld transportiert wird.