DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche

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Anhang 3 - Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes

  1. 1

    Allgemeine Daten

    • Name des kontaminierten Bereiches/der Altlast

    • Name des Auftraggebers

    • beteiligte Behörden, der Dienststellen des Arbeitsschutzes, der Gutachter

    • Name des Koordinators nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche" (BGR 128) und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse

    • Anlass der Arbeiten

    • Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplanes betroffenen Personenkreises

    • Gültigkeitsdauer (zeit- oder gewerkbezogen)

  2. 2

    Standortbeschreibung

    • Nutzungsgeschichte des Standortes

    • Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und des kontaminierten Bereiches/der Altlast

    • Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen einschließlich Lageplan, z.B. zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser

    • Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben sicherheitsrelevanter Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem

    • geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches (Schichtenverzeichnisse, Grundwasserverhältnisse)

  3. 3

    Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse

    • Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

    • Tabellarische Zusammenstellung der auf Grund ihrer physikalischchemischen oder toxikologischen Eigenschaften und ihrer angetroffenen Konzentration hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungsparametern nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 "Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen"

    • Zusammenstellung eventueller gefährdungsrelevanter Wirkungen und Symptome der Gefahrstoffaufnahme, z.B. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schleimhautreizungen

    • Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffe mit Angaben zu Übertragungsweg und Wirkung (infektiös, sensibilisierend, toxisch)

  4. 4

    Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Exposition ("Arbeitsbereichsanalyse")

    • Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition

    • Beschreibung der Verfahrensschritte und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzelgewerk einschließlich zeitlicher Ablauf der Bearbeitung,

    • Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe zu rechnen ist,

    • Ermittlung der verfahrens- und umgebungsbezogenen Kriterien der Emission/Exposition

  5. 5

    Gefährdungsbeurteilung

    • Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Gefahren- und Arbeitsbereichsanalyse zur einer halbquantitativen Expositionsabschätzung

  6. 6

    Arbeits- und Gesundheitsschutz

  7. 6.1

    Allgemeingültige Schutzmaßnahmen

    • Maßnahmen entsprechend den jeweiligen Schutzstufenkonzepten nach der Gefahrstoffverordnung bzw. der Biostoffverordnung und Festlegung

    • Beschreibung der speziellen Baustelleneinrichtung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen incl. Lageplan

    • Einteilung der Baustelle in Schutzzonen, z.B. Schwarz-Weiß-Bereiche, A-B-C-Zonen, einschließlich Lageplan entsprechend der verschiedenen Arbeitsbereiche nach Arbeitsbereichsanalyse

    • Allgemeine Verhaltensregeln einschließlich Vorgaben zur Benutzung der Dekontaminationseinrichtungen und -anlagen

    • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

  8. 6.2

    Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen

    • Anforderungen an das Arbeitsverfahren, z.B. "emissionsarm"

    • Anforderungen an Maßnahmen zur Gefahrstofferfassung ("Absaugung")

    • Anforderungen an Maßnahmen zur blasenden Bewetterung

    • Anforderungen an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

    • Anforderungen an eventuell notwendige Abschottungsmaßnahmen, z.B. Folientüren, Unterdruckhaltung

    • Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, gegebenenfalls Beschreibung möglicher Gefahrfälle

    • Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz

    • Ermittlung von Leitparametern zur messtechnischen Überwachung

    • Ermittlung der stoffbezogenen Schwellenwerte für den Einsatz zusätzlicher Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Gefahrstoffen in der Atemluft in Staub-, Nebel-, Dampf- oder Gasform (10 % der Arbeitsplatzgrenzwerte)

    • Festlegung der Intervalle von Unterweisung und gegebenenfalls Übungen

    • Festlegung der persönlichen Schutzausrüstungen

    • Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere Atemschutzgeräten (Wartung und Pflege)

  9. 7

    Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen

    • Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit

      • Überwachung von Akutgefahren (O2, UEG, TOX),

      • Auslösung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten,

      • Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

      • Dokumentation der Einhaltung bzw. Unterschreitung von Grenzwerten,

    • Festlegung der Messgeräte und -verfahren

    • Festlegung der mittels direktanzeigenden Messgeräten mit Alarmfunktion kontinuierlich durchzuführenden Überwachungsmessungen (UEG, O2, Auslösung von Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten)

    • Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollmessungen, z.B. zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern

    • Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege)

  10. 8

    Entsorgung

    • Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände

    • Verhaltensregeln z.B. zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung

  11. 9

    Dokumentation, Nachweise

    • Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Bauherrn, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen

    • Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Filterbuch.