Anhang 3 - Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes
- 1
Allgemeine Daten
Name des kontaminierten Bereiches/der Altlast
Name des Auftraggebers
beteiligte Behörden, der Dienststellen des Arbeitsschutzes, der Gutachter
Name des Koordinators nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche" (BGR 128) und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse
Anlass der Arbeiten
Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplanes betroffenen Personenkreises
Gültigkeitsdauer (zeit- oder gewerkbezogen)
- 2
Standortbeschreibung
Nutzungsgeschichte des Standortes
Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und des kontaminierten Bereiches/der Altlast
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen einschließlich Lageplan, z.B. zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser
Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben sicherheitsrelevanter Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem
geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches (Schichtenverzeichnisse, Grundwasserverhältnisse)
- 3
Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse
Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
Tabellarische Zusammenstellung der auf Grund ihrer physikalischchemischen oder toxikologischen Eigenschaften und ihrer angetroffenen Konzentration hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungsparametern nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 "Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen"
Zusammenstellung eventueller gefährdungsrelevanter Wirkungen und Symptome der Gefahrstoffaufnahme, z.B. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schleimhautreizungen
Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffe mit Angaben zu Übertragungsweg und Wirkung (infektiös, sensibilisierend, toxisch)
- 4
Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Exposition ("Arbeitsbereichsanalyse")
Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition
Beschreibung der Verfahrensschritte und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzelgewerk einschließlich zeitlicher Ablauf der Bearbeitung,
Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe zu rechnen ist,
Ermittlung der verfahrens- und umgebungsbezogenen Kriterien der Emission/Exposition
- 5
Gefährdungsbeurteilung
Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Gefahren- und Arbeitsbereichsanalyse zur einer halbquantitativen Expositionsabschätzung
- 6
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- 6.1
Allgemeingültige Schutzmaßnahmen
Maßnahmen entsprechend den jeweiligen Schutzstufenkonzepten nach der Gefahrstoffverordnung bzw. der Biostoffverordnung und Festlegung
Beschreibung der speziellen Baustelleneinrichtung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen incl. Lageplan
Einteilung der Baustelle in Schutzzonen, z.B. Schwarz-Weiß-Bereiche, A-B-C-Zonen, einschließlich Lageplan entsprechend der verschiedenen Arbeitsbereiche nach Arbeitsbereichsanalyse
Allgemeine Verhaltensregeln einschließlich Vorgaben zur Benutzung der Dekontaminationseinrichtungen und -anlagen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
- 6.2
Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen
Anforderungen an das Arbeitsverfahren, z.B. "emissionsarm"
Anforderungen an Maßnahmen zur Gefahrstofferfassung ("Absaugung")
Anforderungen an Maßnahmen zur blasenden Bewetterung
Anforderungen an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte
Anforderungen an eventuell notwendige Abschottungsmaßnahmen, z.B. Folientüren, Unterdruckhaltung
Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, gegebenenfalls Beschreibung möglicher Gefahrfälle
Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz
Ermittlung von Leitparametern zur messtechnischen Überwachung
Ermittlung der stoffbezogenen Schwellenwerte für den Einsatz zusätzlicher Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Gefahrstoffen in der Atemluft in Staub-, Nebel-, Dampf- oder Gasform (10 % der Arbeitsplatzgrenzwerte)
Festlegung der Intervalle von Unterweisung und gegebenenfalls Übungen
Festlegung der persönlichen Schutzausrüstungen
Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere Atemschutzgeräten (Wartung und Pflege)
- 7
Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen
Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit
Überwachung von Akutgefahren (O2, UEG, TOX),
Auslösung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten,
Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Dokumentation der Einhaltung bzw. Unterschreitung von Grenzwerten,
Festlegung der Messgeräte und -verfahren
Festlegung der mittels direktanzeigenden Messgeräten mit Alarmfunktion kontinuierlich durchzuführenden Überwachungsmessungen (UEG, O2, Auslösung von Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten)
Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollmessungen, z.B. zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern
Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege)
- 8
Entsorgung
Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände
Verhaltensregeln z.B. zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung
- 9
Dokumentation, Nachweise
Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Bauherrn, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen
Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Filterbuch.