DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche

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Anhang 2 - Muster eines Notfall-Ausweises

Achtung:

Der Inhaber dieses Notfallausweises arbeitet auf einem Gelände, das gefährliche Stoffe beinhaltet. Die bislang als wesentlich angesehenen Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind in diesem Ausweis angeführt; weitere sind jedoch ebenfalls möglich. Über Art und Aufkommen der Gefahrstoffe kann der Ansprechpartner (Bauleiter bzw. Betriebsleiter) nähere Auskünfte geben. Über den Gesundheitszustand können der Hausarzt oder der ermächtigte Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat, Auskünfte geben. Bei Kenntnis der Gefahrstoffe kann eine der umseitig genannten Giftnotrufzentralen Hinweise zur Behandlung geben.

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