DGUV Regel 114-004 - Deponien

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Aufenthalts- und Sanitärräume

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass auf jeder Deponie mit ständigen Arbeitsplätzen mindestens wetterfeste, heizbare und beleuchtbare Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Waschmöglichkeiten mit fließendem Frischwasser sowie Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen.

Anforderungen an die Aufenthalts- und Sanitärräume enthält z.B. die Arbeitsstättenverordnung.