DGUV Regel 114-004 - Deponien

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.2 - 6.2 Verhalten im Entlade- und Einbaubereich

6.2.1

Bei dem Betrieb im Entlade- und Einbaubereich ist zu beachten, dass Personen nicht gefährdet werden.

Eine Gefährdung kann z.B. vermieden werden, wenn

  • ankommenden Fahrzeugen der Entladebereich zugewiesen wird,

  • Entladebereiche so angelegt sind, dass Rückwärtsfahren möglichst vermieden ist,

  • sich im Entladebereich nur Personen aufhalten, die für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich sind,

  • sich im Einbaubereich außerhalb von Fahrzeugen und Geräten keine Personen aufhalten,

  • der Rückraum von Fahrzeugen durch Kameras überwacht wird,

  • Fahrzeuge untereinander einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten

    und - falls auf Einweiser nicht verzichtet werden kann -

  • diese Warnkleidung tragen.

6.2.2

Fahrzeuge müssen von Schüttkanten einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einhalten.

6.2.3

Abfallsammelfahrzeuge und Fahrzeuge für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen mit angehobenem Heckteil bzw. angehobenen Behältern nur fahren, soweit dies für das Entladen von Fahrzeugen erforderlich ist.