DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 - 7 Besondere Schutzmaßnahmen

Für Arbeiten mit besonderen Gefährdung in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen wie z.B.:

  • Einsatz von Druckgas- oder Flüssiggasflaschen

    sowie

  • Schweiß- und Feuerarbeiten

sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Siehe auch:

  • BG-Regel "Arbeiten in Behältern, Silos und enge Räumen" (BGR 117-1) sowie

  • einschlägige Detailvorschriften.