Abschnitt 3.5 - 3.5 Transportbeschränkungen
Auf Fahrzeugen einschließlich deren Anhängefahrzeugen dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden:
- 1.
Sprengöle
- 2.
Zündstoffe und Zündsätze in nicht versandmäßiger Verpackung
- 3.
Pyrotechnische Sätze der Gruppe 1.1-1 in nicht versandmäßiger Verpackung nach der DGUV Regel 113-008 "Pyrotechnik"
Die Transportbeschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge, die von Hand geschoben oder gezogen werden.