DGUV Regel 114-002 - Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen

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Abschnitt 3.8.1 - 3.8 Zusätzliche Maßnahmen für funkferngesteuerte Zugfahrten
3.8.1 Voraussetzungen

Züge, bei denen das Triebfahrzeug von Standorten auf Eisenbahnfahrzeugen außerhalb von Führerräumen und anderen Fahrzeuginnenräumen aus gesteuert wird, dürfen nur dann bewegt werden, wenn die baulichen, betrieblichen und ergonomischen Bedingungen eine sichere Durchführung erlauben sowie die Erste Hilfe gewährleistet ist.

Züge fahren auch außerhalb von Arbeitsstätten, d.h. auf der "freien Strecke".

Standorte auf Eisenbahnfahrzeugen außerhalb von Führerräumen und anderen Fahrzeuginnenräumen sind z.B. offene Endbühnen, Rangierertritte.

Bauliche, betriebliche und ergonomische Bedingungen, die eine sichere Durchführung erlauben, sind insbesondere:

  • Der nach § 6 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Schienenbahnen" (BGV D30) für Arbeitsstätten vorgeschriebene seitliche Sicherheitsabstand zwischen Schienenfahrzeugen und Teilen der Umgebung muss auch auf der "freien Strecke" beidseitig vorhanden sein.

  • Die Begrenzung der Geschwindigkeit der Zugfahrt auf 40 km/h.

  • Überschreitet die Geschwindigkeit von Fahrten auf benachbarten Gleisen 40 km/h, ist die Gefährdung des Lokrangierführers, z.B. durch Staudruck, Windsog und aufgewirbelte Partikel, im Einzelfall zu beurteilen. Geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung sind z.B. Benutzen des dem benachbarten Gleis abgewandten Rangierertrittes, Sperrung des benachbarten Gleises.

  • Kleinere Rangierertritte nach den vor dem 1. Januar 1997 geltenden Bestimmungen im UIC-Merkblatt 535-2 dürfen als Standorte für den Lokrangierführer nur benutzt werden, wenn die gefahrene Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet.

  • Die Dauer der Fahrt ist in Abhängigkeit des Standortes des Lokrangierführers und der Witterungsbedingungen zu begrenzen. Dies bedeutet z.B., dass sich der Lokrangierführer auf dem Rangierertritt in der Regel nicht länger als etwa 15 min ununterbrochen aufhalten soll.

Die Maßnahmen der Ersten Hilfe nach Abschnitt 3.3 sind auch in den Bereichen der "freien Strecke" sicherzustellen, die im Funkfernsteuermodus befahren werden.