DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 10.4 - 10.4 Ventilatoren

Der Begriff Ventilator bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Einheit aus Ventilator, Gehäuse und elektrischem Antrieb. Die Gerätekategorie (im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU, der sogenannten ATEX-Richtlinie) der eingesetzten Ventilatoren muss entsprechend den Zonen gewählt werden, die im Inneren oder in der Umgebung festgelegt sind.

  • Im Inneren des Ventilators ist die Zone u. a. abhängig vom Staubgehalt der geförderten Luft. Eine Reduzierung der Geräteanforderungen ist beispielsweise möglich, wenn ein Filterdurchbruch des dem Ventilator vorgeschalteten Filters automatisch erkannt wird und zu einer Abschaltung des Ventilators führt (siehe Kapitel 10.3).

  • Ist der Ventilator auch außen von einem explosionsgefährdeten Bereich umgeben, muss eine Ausführung der entsprechenden Gerätekategorie eingesetzt werden. Die maximale Oberflächentemperatur und gegebenenfalls die Explosionsgruppe des Ventilators einschließlich aller elektrischen Komponenten (z. B. Motor, Schalter etc.) muss für die vorliegenden explosionsfähigen Stäube oder Gase/Lösemittel geeignet sein.