DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 9.1 - 9.1 Absaugung an der Emissionsstelle

Um eine gerichtete Strömung zu erreichen, soll die Erfassungseinrichtung (hier die Ansaugöffnung) des Luftreinigers (bzw. dessen Ansaugschlauchs) möglichst nahe an der Emissionsstelle platziert werden und die Ausblasöffnung möglichst weit von den Beschäftigten entfernt sein.

Wenn möglich, sollte der Luftstrom der Absaugung nicht durch den Atembereich der Beschäftigten geführt werden. Deshalb sollte die Ansaugöffnung vor den Beschäftigten liegen. Um bei fortschreitender Arbeit die Erfassungseinrichtung praktikabel nachführen zu können, sind schwere Luftreiniger mit einem Ansaugschlauch zu versehen.

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Abb. 12
Luftreiniger auf Baustellen - Absaugung möglichst nahe an der Emissionsstelle

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Abb. 13
Luftreiniger auf Baustellen - Reinigung der Raumluft