DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Luftleitungen

6.3.1 Anforderungen an Luftleitungen

Innerhalb einer lufttechnischen Anlage haben Luftleitungen die Aufgabe, Luft zu transportieren, zu verteilen oder zu sammeln. Sie sind dabei - je nach Anwendung - unterschiedlichen Belastungen durch Gase (z. B. Korrosion), Dämpfe oder Stäube (z. B. Abrasion), Über- oder Unterdruck oder hohe/niedrige Temperaturen (z. B. Funken) ausgesetzt.

Eine sorgfältige Werkstoffauswahl und Dimensionierung ist daher für einen störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb unerlässlich.

Luftleitungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Luftleitungen sind so zu gestalten, zu dimensionieren und auszuführen, dass

    • der Austritt von Verunreinigungen in die Arbeitsumgebung durch Undichtigkeiten vermieden wird,

    • sie den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten (Absaugschläuche sind hinsichtlich Material und Spiralabstand so zu wählen, dass sie sich durch den relativen Unterdruck nicht zusammenziehen oder gar abknicken. Im Bereich Hochvakuum-Absaugung muss auch bei Rohrleitungen auf ausreichende Unterdruckbeständigkeit geachtet werden.),

    • die Verwendung von Schläuchen in stationären Anlagen auf ein Minimum reduziert ist (z. B. nur in Bereichen, wo Bewegung gefordert ist); Schläuche haben in der Regel deutlich höhere Strömungswiderstände als vergleichbare Rohrleitungen,

    • das Ablagern von Stoffen im Luftleitungssystem möglichst vermieden wird (Dies wird erreicht, wenn die Richtwerte für die Strömungsgeschwindigkeit im Rohr nach Tabelle 7 eingehalten werden.),

    • sie für die zu transportierenden Stoffe geeignet sind (z. B. Korrosion, Abrasion),

    • zu hohe Strömungsgeräusche vermieden werden (Strömungsgeräusche deuten in der Regel auf unerwünschte Druckverluste hin und erhöhen den Lärmpegel am Arbeitsplatz.).

  • Zur Kontrolle und zur Reinigung der Luftleitungen müssen von außen leicht zugängliche Öffnungen (Revisionsöffnungen) in ausreichender Anzahl vorhanden sein.

  • Luftleitungen, in denen sich Kondensat bilden kann, sollten mit Ablasseinrichtungen ausgestattet werden. Leitungen sollten mit einer Neigung in Richtung der Ablasseinrichtung verlegt werden.

  • Luftleitungen müssen sicher verlegt sein. Das bedeutet z. B.:

    • ausreichende Höhe über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,

    • angemessener Sicherheitsabstand zu kraftbewegten Betriebsmitteln,

    • ausreichende Befestigung auch unter Berücksichtigung eventueller Staubablagerungen in der Leitung,

    • ausreichende Befestigung für Belastungen durch Schwingungen.

  • Luftleitungen müssen brandschutztechnischen Anforderungen genügen. Die brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Durchführung durch Brandwände) sollten mit den zuständigen Brandschutzstellen (z. B. Sachversicherungen, örtliche Feuerwehr) beraten werden.

  • Damit auch an weiter entfernt liegenden Luftein- und auslässen die gewünschten Volumenströme erreicht werden, müssen an Luftdurchlässen, die näher an der lufttechnischen Anlage liegen, die Luftvolumenströme bei Bedarf mit Klappen einreguliert werden (hydraulischer Abgleich).

6.3.2 Dimensionierung der Leitungsquerschnitte

Die entscheidende Auslegungsgröße für einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb ist die Strömungsgeschwindigkeit der Luft in den Luftleitungen. Die Dimensionierung der Leitungsquerschnitte stellt jedoch immer einen Kompromiss dar, denn große Leitungsquerschnitte und damit einhergehend niedrige Strömungsgeschwindigkeiten senken zwar den Druckverlust und den Schallpegel, erhöhen aber den Platzbedarf und die Gefahr von Ablagerungen.

In der Praxis haben sich folgende Strömungsgeschwindigkeiten in Luftleitungen bewährt:

Tabelle 7
Empfehlungen für Strömungsgeschwindigkeiten in Luftleitungen zur Vermeidung von Ablagerungen

BereichStrömungsgeschwindigkeiten [m/s]
Komfortbereich, Zu- und Abluft, Reinluft4 bis 7
Zuluft in Gewerbe/Industrie und Abluft mit leichten Verunreinigungen5 bis 12
Abluft mit geringer Partikelbeladung (z. B. Schweißrauch), leichte Stäube12 bis 15
Kühlschmierstoffe12 bis 16
Abluft mit hoher Partikelbeladung (Entstaubung) oder schwere Partikel (Späne)18 bis 24