DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Erfassung der Emissionen

Werden Luftverunreinigungen freigesetzt, müssen sie entsprechend dem Stand der Technik an ihrer Emissionsstelle vollständig erfasst und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt fortgeleitet und beseitigt werden (siehe GefStoffV).

Folgende Bauarten von Erfassungseinrichtungen werden unterschieden:

  • geschlossene Bauart (Kapselung und Einhausung des Prozesses)

  • halboffene Bauart

  • offene Bauart

In der angegebenen Reihenfolge nimmt die Störanfälligkeit der Erfassung gegenüber Querströmungen zu und folglich das Leistungsverhältnis aus Erfassungsgrad und Energieeinsatz ab. Daher sollte bei der Auswahl der Erfassungseinrichtung die genannte Rangfolge umgesetzt werden. Häufig ist eine Kombination verschiedener Erfassungseinrichtungen erforderlich.

Beispiel: Bei der Verwendung von handgeführten Schleifmaschinen ist das Schutzziel (Einhaltung des Gefahrstoffgrenzwerts) oftmals nur durch eine Kombination der Absaugung an der Maschine mit einer Absaugwand erreichbar.

ccc_1092_as_4.jpg

Abb. 2
Beschreibung der Wirksamkeit der Lüftungsarten

Tabelle 4
Bauarten von Erfassungseinrichtungen

BauartSchemaWirkungsweiseBeispiele
geschlossen
(z. B. Kapselung, Einhausung)
ccc_1092_as_5.jpg

Emissionsstelle vollständig eingehaust
Die Erfassungseinrichtung umschließt die Emissionsstelle allseitig nahezu vollständig; die belastete Luft wird aus dem umschlossenen Raum abgesaugt; Luft-strömt aus der Umgebung gezielt durch Öffnungen nach.ccc_1092_as_6.jpg
halboffen
(z. B. Absaugstand, Abzugsschrank, Werkzeugeinkleidung)
ccc_1092_as_7.jpg

Emissionsstelle innerhalb der Erfassungseinrichtung
Die Emissionsstelle liegt innerhalb der Erfassungseinrichtung, die abgesaugt wird; die Luft kann nur aus einer Richtung gezielt nachströmen (offene Seite).ccc_1092_as_8.jpgccc_1092_as_9.jpg
offen (z. B. Saugrohr, Saugrohr mit Flansch/Düsenplatte, Absaugtrichter, Absaughaube, Badabsaugung)ccc_1092_as_10.jpg

Emissionsstelle außerhalb der Erfassungseinrichtung
Die Emissionsstelle liegt außerhalb der Erfassungseinrichtung, die nachströmende Luft kommt aus verschiedenen Richtungen (undefinierte Nachströmung).ccc_1092_as_11.jpgccc_1092_as_12.jpg

Legende:

ccc_1092_as_13.jpgEmissionsstelleccc_1092_as_14.jpgNachströmende Luftccc_1092_as_15.jpgAbgesaugte Luft

Für die gleiche Wirksamkeit der Erfassung fordert eine offene Bauart wesentlich größere Luftströme als eine halboffene oder geschlossene Bauart.

Erfassungsbereich von Erfassungseinrichtungen offener Bauart

Der Luftstrom, der durch ein Erfassungselement (z. B. Düsenplatte, Absaugtrichter, Absaughaube) gesaugt wird, erzeugt ein Saugfeld. Die Form und die Größe des Saugfelds, die wiederum vom Luftvolumenstrom abhängig sind, lassen sich durch Isotachen (Linien gleicher Luftgeschwindigkeit) beschreiben.

Abbildung 3 zeigt ein einfaches Saugrohr und ein Saugrohr mit Düsenplatte mit dem Durchmesser D und der Strömungsgeschwindigkeit v0 im Rohr. Zusätzlich ist noch das Saugfeld mit den Isotachen dargestellt (mit prozentualem Anteil von 50 %, 30 %, 15 % und 7,5 % der Strömungsgeschwindigkeit v0). Mit zunehmendem Abstand zur Rohröffnung reduziert sich die Strömungsgeschwindigkeit drastisch. Im Abstand D vor dem Saugrohr ist die Strömungsgeschwindigkeit auf nur noch 7,5 % von v0 gesunken.

Ein Flansch an der Öffnung des Saugrohrs erweitert das Saugfeld.

Um einen Gefahrstoff an der Emissionsstelle erfassen zu können, muss die Erfassungsgeschwindigkeit größer sein als die Eigengeschwindigkeit des freigesetzten Gefahrstoffs. Richtwerte für die Strömungsgeschwindigkeiten in Luftleitungen und Erfassungsgeschwindigkeiten werden in Tabelle 6 und Tabelle 7 aufgeführt.