DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Ermittlung der Gefährdungen

Wird die Luft am Arbeitsplatz durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen verunreinigt oder werden bei Tätigkeiten Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt, sind die damit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln.

Folgendes muss ermittelt werden:

  • die Art der Luftverunreinigung

  • die relevanten gefährlichen Eigenschaften (z. B. physikalisch, chemisch, biologisch)

  • die Art der Freisetzung

  • die freigesetzte Menge