Abschnitt 4.1 - 4.1 Ermittlung der Gefährdungen
Wird die Luft am Arbeitsplatz durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen verunreinigt oder werden bei Tätigkeiten Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt, sind die damit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln.
Folgendes muss ermittelt werden:
die Art der Luftverunreinigung
die relevanten gefährlichen Eigenschaften (z. B. physikalisch, chemisch, biologisch)
die Art der Freisetzung
die freigesetzte Menge