DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe festgelegt:

Abluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Absauganlagen/Absaugungen

sind lüftungstechnische Einrichtungen zur Erfassung, Weiterleitung und gegebenenfalls Abscheidung der bei Arbeitsprozessen freigesetzten Luftverunreinigungen.

Abscheider

werden eingesetzt, um Luftverunreinigungen aus der Luft zu entfernen. Man unterscheidet Einrichtungen zum Abscheiden von

  • festen oder flüssigen Luftverunreinigungen (Partikelabscheider),

  • gas- oder dampfförmigen Luftverunreinigungen (Gasabscheider).

Absorption

ist das Eindringen eines Gases in eine Flüssigkeit oder einen Festkörper.

Adsorption

ist die Anlagerung von Gasen an der Oberfläche eines Festkörpers.

Aerosole

sind heterogene Gemische aus Luft und luftgetragenen Partikeln (fest oder flüssig). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Aerosole mit festen Partikeln als Rauche oder Stäube, Aerosole mit flüssigen Partikeln als Nebel bezeichnet.

Außenluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Erfassungseinrichtungen

sind lufttechnische Bauteile, die dazu dienen, luftfremde Stoffe ortsnah an der Austritts- oder Entstehungsstelle abzusaugen, so dass diese Verunreinigungen möglichst nicht in den Atembereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten gelangen können.

Erfassungsluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Fortluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Freie Lüftung (auch als natürliche Lüftung bezeichnet)

erfolgt über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, über Fenster, Türen oder auch dafür vorgesehene Öffnungen und Schächte. Die Raumluft wird aufgrund von Druckunterschieden infolge von Wind- oder Temperaturdifferenzen gegen Außenluft ausgetauscht.

KMR-Stoffe

sind Stoffe, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 2017/776 als krebserzeugend, keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend) eingestuft sind,

  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder

  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

In dieser Regel werden ausschließlich KMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B behandelt.

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Abb. 1
Darstellung der verschiedenen Luftarten

Luftarten

Bei der Beschreibung von lufttechnischen Anlagen werden in der Folge die nachstehenden Bezeichnungen und Farben für die einzelnen Luftarten verwendet.

Luftfremder Stoff

ist ein unerwünschter, eventuell gesundheitsgefährdender Stoff in Form von Gas, Dampf, Staub, Nebel oder Rauch in der Luft. Bei luftfremden Stoffen kann es sich um Biostoffe im Sinne der Biostoffverordnung oder um Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung handeln.

Tabelle 1
Definition der verschiedenen Luftarten

LuftartFarbeDefinition
AußenluftGrünUnbehandelte Luft, die von außen in die Anlage oder in eine Öffnung einströmt
ZuluftBlauDie gesamte dem Raum zuströmende Luft
AbluftGelbDie aus dem Raum abgeführte Luft ohne die Erfassungsluft
UmluftOrangeDie Abluft, die in einer Anlage zur Raumlüftung als Teil der Zuluft wiederverwendet wird
FortluftBraunDie ins Freie abgeführte Luft
ErfassungsluftGelbLuftstrom, der über die Erfassungseinrichtung abgeführt wird, um luftfremde Stoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen Dieser Luftstrom wird häufig auch als Rohluft bezeichnet.
Rohluft-Erfassungsluft vor dem Abscheider
Reinluft-Erfassungsluft nach dem Abscheider
Zurückgeführte Luft/RückluftBlauErfassungsluft, die nach Behandlung (z. B. Reinigung, Trocknung) demselben Raum wieder zugeführt wird

Luftleitungen

haben innerhalb einer lufttechnischen Anlage die Aufgabe, Luft zu verteilen, zu sammeln und zu transportieren.

Prozesslufttechnische Anlage (PLT-Anlage)

beseitigt durch den Prozess freigesetzte Stoff- oder Energieströme (z. B. Absauganlagen für Gefahrstoffe), versorgt einen Fertigungsprozess mit der benötigten Luft (z. B. pneumatische Förderung, Verbrennungsluft für Öfen), oder stellt den für den Ablauf eines Prozesses notwendigen Luftzustand her (z. B. Reinraum, Kühlraum, Messraum).

Wird zum Ausgleich der Luftbilanz eine Anlage zum Nachführen der aus dem Raum abgesaugten Luftströme benötigt, ist auch diese Anlage Bestandteil der prozesslufttechnischen Anlage.

Im Gegensatz dazu versorgt eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) einen Raum mit der für den Menschen gesundheitlich zuträglichen und behaglichen Raumluftqualität und beseitigt die durch die menschliche Nutzung freigesetzten Stoff- und Energielasten (z. B. Ausgasungen aus Mobiliar, ausgeatmetes CO2, Sonneneinstrahlung und Radon aus dem Boden).

Reinluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Reinluftrückführung

ist die Rückführung der durch Absaugung erfassten und in Abscheidern gereinigten Luft ("Reinluft") in den Arbeitsbereich (siehe auch unter Begriff "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1).

Rohluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Umluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Wärmerückgewinnungssystem

ist ein System, mit dem die Wärme aus der Abluft zurückgewonnen wird, wenn sie als Fortluft nach draußen geführt wird.

Zugluft

ist eine Luftbewegung, die vom Menschen als störend empfunden wird, weil sie zu einer lokalen Abkühlung, besonders an unbekleideten Körperflächen, führt. Zugluft kann sowohl durch freie Lüftung als auch durch PLT- oder RLT-Anlagen hervorgerufen werden.

Zuluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.