DGUV Regel 113-005 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Transportable Silos sind ortsbewegliche Einrichtungen zur Lagerung von Schüttgut, die von oben oder von der Seite befüllt und nach unten oder zur Seite hin entleert werden.

    Typische transportable Silos sind z. B. Einkammer-Wechsel-Silos nach DIN 30734 "Einkammer-Wechsel-Silo (Freifall) für Silo-Absetz- und Abrollkipper-Fahrzeuge; Anschlussmaße, Anforderungen".

    Abroll- und Abgleitbehälter, Silofahrzeuge, Spänecontainer, Sammel- und Abfallbehältersind keine transportablen Silos im Sinne dieser Regel.

  2. 2.

    Schüttgut sind Stoffe, die im transportablen Silo gelagert werden, z. B. Zement, Trockenmörtel, Anhydrit, Zuschlagstoffe der Baustoffindustrie, Nahrungs- und Futtermittel, Granulate und Pellets.

  3. 3.

    Umgang mit transportablen Silos umfasst das Befüllen, das Aufstellen, das Umsetzen, das Betreiben und die Instandhaltung.

    Der Transport und die Ladungssicherung von transportablen Silos werden in der DGUV Vorschriften 70 und 71 "Fahrzeuge" geregelt.

  4. 4.

    Hersteller sind die Unternehmer oder Unternehmerinnen, die das Schüttgut herstellen.

    Hersteller sind in der Regel die Eigentümer oder Eigentümerinnen der transportablen Silos.

  5. 5.

    Spediteure sind die Unternehmer oder Unternehmerinnen, die transportable Silos transportieren und im Bedarfsfall Schüttgut nachfüllen.

    Hersteller und Spediteure können identische Unternehmen sein.

  6. 6.

    Betreiber oder Betreiberin ist das Unternehmen, das die transportablen Silos an den Einsatzstellen betreibt.

  7. 7.

    Betreiben transportabler Silos umfasst

    1. a.

      das direkte Entnehmen des Schüttguts,

    2. b.

      die Entnahme des Schüttguts durch fest mit dem transportablen Silo verbundenen Maschinen, z. B. Misch-, Pumpeinrichtungen,

    3. c.

      die Steuerung der Einrichtung.

    Schüttgüter der Baustoffindustrie werden z. B. aus dem Silo abgezogen und unter dosierter Wasserzugabe zu dem gewünschten Produkt gemischt, z. B. Mörtel, Estrich, Putz.

  8. 8.

    Zusatzeinrichtungen sind mit transportablen Silos verbundene Einrichtungen z. B. zum Füllen, Entnehmen, Auflockern, Mischen, Pumpen des Schüttguts oder zur Überwachung der Atmosphäre im Silo, Explosionsunterdrückung und Brandbekämpfung.

  9. 9.

    Zubehör sind zeitweilig mit dem transportablen Silo verbundene Einrichtungen.

    Dies können z. B. Schläuche zur Weiterleitung von Material, Wasserschläuche, Druckluftleitungen, Aufsetzfilter sein.