DGUV Regel 113-005 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom

4.5.1
Abstand zu Freileitungen

Die Spediteure haben die erforderlichen Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen einzuhalten (siehe Tabelle 2).

NennspannungMindestabstand
bis 1.000 V1,0 m
über 1 kV bis 110 kV3,0 m
über 110 kV bis 220 kV4,0 m
über 220 kV bis 380 kV5,0 m
bei unbekannter Nennspannung5,0 m
Tabelle 2: Mindestabstände zu Freileitungen

4.5.2
Elektrischer Anschluss

Benötigt das transportable Silo elektrische Energie, z. B. zum Betrieb von Misch- und Entnahmeeinrichtungen, so sind die Vorgaben des Herstellers des transportablen Silos zu beachten.

Hinweise finden sich in der Betriebsanleitung des Herstellers des transportablen Silos.

Werden transportable Silos auf Baustellen eingesetzt, ist zusätzlich die DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" zu beachten.

Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen von einem besonderen Speisepunkt aus versorgt werden. Üblich sind Baustromverteiler nach DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4) "Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV)".