DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

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Abschnitt 4.14 - 4.14 Psychische Belastungen

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen können mit über das normale Maß hinausgehenden psychischen Belastungen verbunden sein. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

In der GDA Leitlinie Psyche findet sich in Ziffer 4.3 der Merkmalsbereiche die Thematik: "Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung". Hierbei werden "ungünstige Arbeitsräume" und "räumliche Enge" konkret benannt. Insbesondere das Arbeiten in räumlicher Enge ist als psychischer Belastungsfaktor, der grundsätzlich als Gefährdungsfaktor negative Wirkungen mit sich bringen kann, einzuschätzen. Das deutsche Wort "Angst" ist sprachlich verwandt mit "Enge". Arbeiten in engen Räumen sind als psychisch belastend einzuschätzen und in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu thematisieren, auch wenn Beschäftigte nicht das bewusste Erleben von Angst berichten. Grundsätzlich gelten ähnliche Veraussetzungen wie bei anderen belastenden Arbeiten: Die Auswahl geeigneter Beschäftigter für solche Arbeiten steht am Anfang; die Befolgung der bereits genannten Sicherheitsmaßnahmen ist obligatorisch; Arbeiten in engen Räumen sollten zeitlich deutlich begrenzt sein. Verschiedene geeignete Beschäftigte sollten sich dabei in nicht zu groß bemessenen Abständen abwechseln können. Schließlich sind der Einbezug und die Beteiligung der Betroffenen von Wichtigkeit. Die Beschäftigten sollten z. B. in moderierten Workshops befragt werden, was bei ihrer Arbeit gut funktioniert, wo es Probleme und Schwierigkeiten gibt und welche Lösungsideen Sie zum Umgang mit diesen Schwierigkeiten vorzuschlagen haben. Eine bewährte Vergehensweise für solche moderierten Besprechungen ist z. B. in der DGUV Information 206-007 "So geht’s mit Ideen-Treffen" beschrieben.