DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

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Abschnitt 4.13 - 4.13 Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastungen

4.13.1
Arbeiten unter beengten räumlichen Verhältnissen stellen an sich schon eine hohe körperliche Belastung dar. Zusätzliche Belastungen, z. B. durch Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, durch erschwerte Zugangsmöglichkeiten, durch hohe oder tiefe Temperaturen sowie durch schwere Transportarbeiten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Benutzen von Atemschutz bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sollte die Ausnahme darstellen. Vorher sollten durch Maßnahmen nach den Abschnitten 4.2.1 bis 4.2.3 alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine ausreichende Qualität der Atemluft sicherzustellen, so dass die Benutzung von Atemschutzgeräten nicht erforderlich ist.

Die Zugänge und gegebenenfalls die Abstiege in die Behälter, Silos und engen Räume sind möglichst so zu gestalten, dass die Arbeitsstellen ohne größere körperliche Anstrengung erreicht werden können.

4.13.2
Die möglichen körperlichen Belastungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Erforderlichenfalls sind zusätzliche Pausen einzuplanen.