DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Gefährdungsbeurteilung

3.1
Vor Beginn der Arbeiten hat die Unternehmerin oder der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

3.2
Gegen die nach Abschnitt 3.1 ermittelten Gefährdungen und Belastungen sind technische oder organisatorische Maßnahmen nach den Abschnitten 4 bis 7 zu treffen.

3.3
Die festgelegten Maßnahmen sind in einem Erlaubnisschein oder in einer Betriebsanweisung nach Abschnitt 4.1.6 festzuhalten.

Das Erstellen des Erlaubnisscheines anhand des Mustererlaubnisscheines dieser Regel (Anhang 1) konkretisiert den allgemeinen Gefährdungskatalog für die jeweiligen Situationen im Unternehmen. Der sorgfältig und umfassend erstellte Erlaubnisschein ist die Basis für die Gefährdungsbeurteilung im konkreten Fall.

ccc_1089_190201_16.jpg

Abb. 14
Mögliche Gefährdungen bei Arbeiten in einem Silo (beispielhaft)

Das Ausfüllen des Erlaubnisscheines stellt somit die Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeit im Behälter, Silo oder engen Raum für eine bestimmte Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.

ccc_1089_190201_17.jpg

Abb. 15
Mögliche Gefährdungen beim Arbeiten in Behältern und engen Räumen (beispielhaft)