Abschnitt 2.5 - 2.5 Positionierungsverfahren im Sinne dieser DGUV Regel
sind Arbeitsverfahren, bei denen Personen an einer bestimmten Stelle im Behälter, Silo oder engen Raum positioniert werden, um Arbeiten im Sinne der Nummer 3 zu verrichten. Dabei verbleiben sie im Personenaufnahmemittel. Zum Positionieren können hochziehbare Personenaufnahmemittel nach der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" oder seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) nach der TRBS 2121 Teil 3 und der DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren" benutzt werden.
Abb. 11
Mannloch