DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

4.9.1
Mit Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen darf erst begonnen werden, nachdem Gefahr bringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind und ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen sicher vermieden ist. Um dies zu erreichen, müssen alle Antriebe von bewegten Bauteilen und Maschinen von jeder einzelnen Energiequelle dauerhaft sicher getrennt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Zur dauerhaft sicheren Trennung der Arbeitsmittel von Energiequellen hat sich insbesondere die Anwendung sogenannter "lock-out-tag-out" (LOTO)-Systeme bewährt.

4.9.2
Zusätzlich zu Abschnitt 4.8.1 muss ein in Gang kommen Gefahr bringender Bewegungen infolge gespeicherter Energie sicher vermieden werden.

Ein in Gang kommen Gefahr bringender Bewegungen infolge gespeicherter Energie ist z. B. vermieden, wenn

  • bei Druckspeichern oder Systemen mit vergleichbarer Speicherwirkung, z. B. Hydraulik- und Pneumatikantrieben, die Energieleitungen und die Speicherflaschen abgetrennt,

  • Teile, die ihre Lage verändern können, durch Stützen, Riegel oder ähnliche Sperreinrichtungen festgelegt,

  • Systeme mit Lage- oder Bewegungsenergie abgesenkt oder bis zum Stillstand abgebremst

sind.

Es kann im Einzelfall erforderlich sein, mehrere Maßnahmen gleichzeitig zu treffen.

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Abb. 21
Sicherheitslastrolle

4.9.3
Besteht die Gefährdung, dass Versicherte bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen durch herabstürzende Gegenstände verletzt werden können, sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Gefährdung durch herabstürzende Gegenstände können z. B. bestehen durch:

  • Arbeiten in mehreren Ebenen

  • Materialtransport, z. B. Hochziehen oder Herablassen von Arbeitsgerät

  • Verwendung ungeeigneter, nicht auf dem Kopf fixierter Helme

Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände können sein:

  • Vermeiden des Aufenthaltes unter Lasten

  • Umlenkrollen, die ein Durchlaufen der Transportseile verhindern (Sicherheitslastrolle - Abb. 21)

  • Verwendung einer Materialwinde

  • Spannen von Schutznetzen

4.9.4
Strahl- und Spritzarbeiten sind so durchzuführen, dass sich Personen nicht selbst oder gegenseitig gefährden.