DGUV Regel 113-003 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregel)

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Abschnitt 5.47 - 5.47 Einwirken von Hochfrequenzenergien

Können Hochfrequenzenergien von Sendern, zu denen auch Handfunkgeräte zählen können, auf elektrische Zündkreise einwirken, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß die Abstände zum Sender so gewählt oder die Zündkreise so verlegt werden, daß eine ungewollte Zündung ausgeschlossen ist.

Hinsichtlich der Abstände siehe Durchführungsanweisungen zu § 28 der UVV "Sprengarbeiten" (VBG 46).