Abschnitt 5.46 - 5.46 Prüfen von Zündkreisen
Sprengberechtigte haben vor dem elektrischen Zünden den elektrischen Widerstand mit einem zugelassenen Zündkreisprüfer zu messen.
Sprengberechtigte haben vor dem elektrischen Zünden den elektrischen Widerstand mit einem zugelassenen Zündkreisprüfer zu messen.