Abschnitt 5.15 - 5.15 Feuchtigkeitsempfindliche Explosivstoffe
Gemische, insbesondere metallpulverhaltige, die sich bei Zutritt von Feuchtigkeit selbst entzünden oder brennbare oder giftige Gase bilden können, sind vor Feuchtigkeit zu schützen.
Gemische, insbesondere metallpulverhaltige, die sich bei Zutritt von Feuchtigkeit selbst entzünden oder brennbare oder giftige Gase bilden können, sind vor Feuchtigkeit zu schützen.