Abschnitt 6.3 - 6.3 Besondere Bestimmungen für Polymerisationsdurchlauftrockner
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Polymerisationsdurchlauftrockner vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen zum Schutz gegen Strahlung und die Absaugeinrichtungen.