Abschnitt 5.4 - 5.4 Besondere Bestimmungen für UV-Polymerisationsdurchlauftrockner
Alle Abdeckungen der UV-Polymerisationsdurchlauftrockner müssen während des Betriebes von den Versicherten in Schutzfunktion gehalten werden. Vorhandene Schutzfilter, Blenden und Vorhänge gegen reflektierte Strahlung sind von den Versicherten zu benutzen.