DGUV Regel 101-001 - Sicherheitsregeln für Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen

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Abschnitt 4.1 - 4 Bau und Ausrüstung
4.1 Allgemeines

4.1.1

Teile von Transportankersystemen, die Lastaufnahmemittel sind (siehe Abbildung), müssen der UVV "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a) entsprechen.

4.1.2

Transportanker und -systeme müssen so hergestellt sein, daß beim bestimmungsgemäßen Verwenden ein sicherer Transport der Betonfertigteile gewährleistet ist.

4.1.3

Die bestimmungsgemäße Zuordnung der Teile eines Transportankersystems (Transportanker und zugehöriges Lastaufnahmemittel) muß durch deren Bauart sichergestellt sein.