Verwendung von Getränkeschankanlagen
(DGUV Regel 110-007)
Regel
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020
- aktualisierte Fassung Februar 2024
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Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Dezember 2020:
Kapitel 5.2.10 Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid
(2. Aufzählungspunkt auf Seite 28):
die Sensoren sind vorzugsweise ca. 30 cm über dem Fußboden anzubringen, in begehbaren Kühlräumen mit technischer Luftumwälzung ist auch eine Installation bis in Augenhöhe möglich.
Ergänzungen im Anhang
Regelungen für die Verwendung von Getränkeschankanlagen:
DGUV Grundsatz 310-010 "Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen"
DIN 6650-11:2023-12 (Entwurf ) "Getränkeschankanlagen - Teil 11: Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen"
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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Wozu diese DGUV Regel? | 1 |
Geltungsbereich dieser DGUV Regel | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Grundlagen für den Arbeitsschutz | 4 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung) | 4.1 |
Unterweisung | 4.2 |
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen | 5 |
Allgemeine Anforderungen | 5.1 |
Grundlegende Schutzmaßnahmen | 5.2 |
Aufstellungsräume | 5.2.1 |
Druckgasflaschen | 5.2.2 |
Lagerung | 5.2.2.1 |
Aufstellung | 5.2.2.2 |
Verwendung | 5.2.2.3 |
Stationäre Druckbehälter | 5.2.3 |
Getränke- bzw. Grundstoffbehälter | 5.2.4 |
Getränkekühlräume | 5.2.5 |
Mobile Getränkeschankanlagen | 5.2.6 |
Anforderungen an den Aufbau des druckgasseitigen Teils von Getränkeschankanlagen | 5.2.7 |
Anforderungen an den Aufbau des getränke- oder grundstoffseitigen Teils von Getränkeschankanlagen | 5.2.8 |
Technische Lüftung | 5.2.9 |
Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid | 5.2.10 |
Reinigung und Desinfektion | 5.2.11 |
Sicherheitstechnische Prüfungen | 6 |
Allgemeines | 6.1 |
Prüfung vor Inbetriebnahme | 6.2 |
Wiederkehrende Prüfungen | 6.3 |
Prüfkriterien | 6.4 |
Dokumentation der Prüfung | 6.5 |
Anhang |