Abschnitt 4 - 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzuwenden ab Juni 2009, soweit nicht Inhalte dieser Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.