DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

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Abschnitt 3.2.10 - 3.2.10 Besteigen von Bäumen, Arbeiten am stehenden Stamm, Wertästung

Beim Besteigen von Bäumen, bei Arbeiten am stehenden Stamm, wenn nicht vom Boden aus gearbeitet wird, und bei Arbeiten in der Baumkrone besteht eine erhöhte Absturzgefahr. Das Besteigen von Bäumen kann mit Steigleitern, Steigeisen, Baumvelo u.Ä. oder durch die Anwendung der Seilklettertechnik erfolgen. Um Abstürze zu vermeiden, sind geeignete Maßnahmen getroffen und es wird für deren Einhaltung gesorgt. Folgende Maßnahmen haben sich z.B. in der Praxis bewährt:

  • Die betreffenden Beschäftigten müssen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 9 Betriebssicherheitsverordnung eine angemessene und spezielle Unterweisung in den vorgesehenen Arbeitsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Rettungsverfahren, erhalten. Bei der Unterweisung ist u.a. die Rettung von Beschäftigten aus der Höhe zu berücksichtigen und es werden geeignete Sicherungssysteme festgelegt.

  • Bäume werden nur bei ausreichender Sicht und geeigneter Witterung bestiegen. Gefahrbringende Witterungseinflüsse können z.B. starker Wind, Raureif, Frost, Schneebelag, Nässe, Eisanhang, starker Regen oder Schneefall sein.

  • Bäume werden nur mit geeigneten, betriebssicheren Arbeitsmitteln bestiegen. Bei der Beschaffung dieser Arbeitsmittel ist darauf zu achten, dass diese für den forstlichen Einsatz geeignet sind, z.B. Steigleiter mit entsprechend ausgebildetem Leiterfuß, Leiterkopf usw.

  • Es werden nur ausreichend tragfähige Bäume bestiegen. Die Beschäftigten sind beim Arbeiten am Baum und beim Steigen gegen Absturz gesichert.

    Geeignete Sicherungen gegen Absturz sind z.B.

    • Auffanggurte nach DIN EN 361,

    • Haltesysteme nach DIN EN 358.

    Hinweise zu Sicherungssystemen enthält die Regel "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198).

  • Wird mit Motorsägen gearbeitet, werden durchtrenngeschützte Seile verwendet.

    Weitere Hinweise enthält die Information "Merkblatt für den Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik" (GUV-I 8525).

  • Im Fallbereich von Stammteilen und Ästen halten sich nur die mit dem Schneidevorgang Beschäftigten auf. Der Fallbereich ist in der Regel die Kreisfläche mit einem Radius der zweifachen Stammteil- oder Astlänge, mindestens jedoch 6 m um das Lot unterhalb der Schnittstelle.

  • Bei der Wertästung werden ergonomisch geeignete Werkzeuge und Arbeitsverfahren ausgewählt und eingesetzt.

    Dies sind z.B.:

    • die Benutzung von Leitern bei Arbeiten an hoch gelegenen Stellen,

    • der Einsatz auf die jeweilige Arbeitshöhe einstellbarer Teleskopsägen,

    • die Benutzung pneumatischer Scheren.